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Allgemeine Geschäftsbedinungen von
maguso IT-Lösungen
Maurizio Guglielmino
Fichtenstr. 16
71088 Holzgerlingen
Stand 01.01.2008
Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen seitens maguso IT-Lösungen
Maurizio Guglielmino, nachfolgend IT- Dienstleister genannt, liegen die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder
Annahme der Ware / Dienstleistung seitens des Vertragspartners als anerkannt.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer
erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehende Bedingungen unserer
Vertragspartner werden nicht anerkannt, auch wenn Aufträge ausgeführt werden,
ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren
Veröffentlichung auf der Internetseite www.maguso.de wirksam, sofern der Kunde den
jeweiligen Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote des IT-Dienstleisters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen
grundsätzlich gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist eine schriftliche
oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung,
Bereitstellung der Dienstleistung vor Ort und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder den
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Leistungsdaten, insbesondere in
Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine
Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder
sonstige Normen Bezug nehmen.
Lieferung / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Verpflichtungen des IT- Dienstleisters ist die Stadt Holzgerlingen.
Soweit Ware ausgeliefert wird erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des
Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind
zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der
Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht
ohne Interesse ist.
Sollte Lieferverzug eintreten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist
von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB
Gebrauch machen kann. Der IT- Dienstleister ist berechtigt bei Stornierung eines
Auftrages durch den Kunden Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Auftragswertes
zu erheben.
Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt,
spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen
über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung anerkannt wird oder
diese rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners
ist der IT- Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des
jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14
Tagen schriftlich dem IT- Dienstleister gegenüber zu rügen. Andernfalls
können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
Der IT- Dienstleister leistet Gewähr, indem er nach seinem Ermessen ganz
oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung
vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen,
ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu
verlangen. Im Gewährleistungsfall kann der IT- Dienstleister nach eigener Wahl
verlangen, dass der schadhafte Artikel oder Teile desselben zur Reparatur
eingeschickt wird oder der Vertragspartner den schadhaften Artikel zum Zwecke
der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen
ohne das schriftliche Einverständnis des IT- Dienstleisters seitens des
Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die
Gewährleistungsverpflichtung.
Software
An der angebotenen Software, dies beinhaltet auch Internetpräsentationen und
digitales Bildmaterial, nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam
als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder des
IT- Dienstleisters. Im erstgenannten Fall steht dem IT- Dienstleister das Recht
zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen.
Er gewährt dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare
Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden
Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw.
privat zu nutzen. Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder
Terminal/Server beschränkt. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software
ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks
der Original-Kopie einmal zu kopieren. In jedem Fall hat die mit der Software
ausgelieferte Lizenzbedingung Vorrang und darf nicht missachtet werden. Der
Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen.
Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den
Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren. Soweit die Auslieferung von
Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese
Vorrang.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus
der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum des IT- Dienstleisters.
Haftung
Der IT- Dienstleister haftet nur für Schäden, die von ihm selbst oder einem seiner
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn,
es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem
Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet der IT- Dienstleister nicht,
soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft
fällt. Für nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners
liegende Schäden haftet der IT- Dienstleister nicht. Vorstehende Haftungsregelung
betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt
die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann
einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer
Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
(c) maguso IT-Lösungen Maurizio Guglielmino
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